SecurPharm

 

Ab 9. Februar 2019 wird die EU-Richtlinie zum Fälschungsschutz EU-weit umgesetzt. Alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die Hersteller ab diesem Stichtag in Verkehr bringen, müssen zusätzliche Sicherheitsmerkmale tragen und vor der Abgabe in der Apotheke auf Echtheit überprüft werden.

Ein 2-D-Code macht künftig jede Packung zum Unikat: Neben einer individuellen Seriennummer enthält er den Produktcode, die Charge und das Verfallsdatum.

 

Ein Erstöffnungsschutz soll zudem gewährleisten, dass die Packung auf dem Vertriebsweg nicht manipuliert wurde. Einzige Ausnahme: In der Apotheke darf der Erstöffnungsschutz zu Prüfzwecken geöffnet und mit einem speziellen Klebeetikett wieder verschlossen werden. Denn die Apothekenbetriebsordnung schreibt stichprobenartige Kontrollen von Fertigarzneimitteln vor: Jedes Jahr überprüfen die Apotheken vor Ort mehr als sechs Millionen industriell hergestellte Arzneimittel.

 

Um sicherzugehen, dass die Packung weder gefälscht noch gestohlen wurde, wird in der Apotheke vor Abgabe an den Kunden der 2-D-Code gescannt und die eingelesene Seriennummer mit einer zentralen Datenbank abgeglichen. "Wurde die Nummer dort bereits erfasst oder wird sie vom System nicht erkannt, erscheint ein Warnhinweis, und die Packung darf nicht abgegeben werden", erklärt Dr. Hans-Peter Hubmann, Vize-Vorsitzender des Deutschen Apotheker Verbands. […]

 

Mit SecurPharm wurde ein gemeinsames System entwickelt, das die Einschleusung gefälschter Packungen in die legale Lieferkette nahezu unmöglich macht. "Das Vertrauen der Patienten in sichere Arzneimittel aus der Apotheke darf nicht verspielt werden", betont Hubmann. Vier Jahre lang wurde das System zur Echtheitsprüfung verschreibungspflichtiger Arzneimittel in rund 400 Testapotheken auf Alltagstauglichkeit geprüft. […]

 

Quelle:https://www.apotheken-umschau.de/Politik/Faelschungsschutz-Jede-Packung-ein-Unikat---554421.html

 

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