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Aut-idem  -  was verbirgt sich dahinter ?

Das Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz (AABG) mit der "Aut idem"-Regelung ist Ende Februar 2002 in Kraft getreten. Allerdings wird die Regelung erst seit 1. Juli in größerem Umfang umgesetzt, da vorher keine Listen mit austauschbaren Arzneimitteln verfügbar waren

Zum Generikum greifen
Aut idem heißt übersetzt so viel wie "oder das Gleiche". Das bedeutet in der Praxis: Schreibt der Arzt ein Medikament auf, für das verschiedene, aber wirkstoffgleiche Arzneimittel zur Verfügung stehen, ist der Apotheker verpflichtet, ein kostengünstiges Präparat aus dem unteren Preisdrittel oder eines der fünf preiswertesten auszuwählen. Dabei müssen die Darreichungsform, das heißt Tabletten, Zäpfchen oder Tropfen, und die Wirkstärke identisch mit der Verordnung des Arztes sein. Seit 1. Juli 2002 sind offizielle Preislisten, welche die obere Grenze für das untere Preisdrittel festlegt, erstellt. Sie werden alle 14 Tage überarbeitet.

Ausnahmen sind möglich
Nur wenn der Arzt "aut idem" ausdrücklich ausschließt, muss der Apotheker genau das Medikament abgeben, welches der Arzt verschrieben hat. Dazu muss der Arzt in dem dafür vorgesehenen Kästchen auf dem Rezept ein Kreuz machen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn es sich um Arzneistoffe handelt, bei denen die Aufnahme des Wirkstoffes in den Körper stark schwanken kann.

 

Bei den kostengünstigeren Präparaten handelt es sich meistens um Generika ("Nachahmerprodukte"), die folgende Eigenschaften beinhalten müssen:

 

1. den gleichen Wirkstoff, 

2. die gleiche Wirkstärke,   

3. die richtige Darreichungsform 

4. und natürlich die gleiche Packungsgröße 

Das Bundesgesundheitsministerium hat errechnet, dass durch die "Aut-idem" - Regelung rund 250 Millionen € eingespart werden könnten. 

 

 Sie haben zwar den gleichen Wirkstoff wie die Originalpräparate, sind aber billiger, weil die Herstellerfirmen keine Entwicklungskosten (Forschungsstudien) finanzieren mussten.

 

Für ihre Zulassung müssen die Generika die "Bioäquivalenz" mit dem Referenzpräparat nachweisen. Das heißt: Der Anteil der Wirkstoffe im Blut zu vergleichbarer Tageszeit muss innerhalb eines bestimmten Schwankungsbereiches liegen (20 Prozent Abweichung sind erlaubt).

 

Eine Auswahl durch den Apotheker findet dann nicht statt, wenn der Arzt bereits ein preisgünstiges Präparat verordnet hat. 

 

Für Sie hat die Aut-idem-Regelung gleich 3 Vorteile: 

 

1. Durch die neue Regelung werden Sie das  von Ihnen benötigte Arzneimittel in aller Regel sofort bekommen. 

2. Die Aut-idem-Regelung hilft den Krankenkassen, die Beiträge stabil zu halten. 

3. Sie erhalten auch weiterhin die neuesten und modernsten Arzneimittel. 

 

Sollten Sie weitere Fragen zu der neuen Aut-idem - Regelung haben, sind wir gerne für Sie da. Sprechen Sie uns an!